Vorsorge für Ihre Familie im Erbfall

Viele Eltern wünschen sich, ihre Kinder und Familie im Erbfall zu schützen. Wir kennen das Erbrecht und die besten Lösungen. Aus unseren Fragen und Ihren Antworten erstellen wir einen Testamentsentwurf, der Ihre Wünsche umsetzt. So sorgen Sie vor – sicher, günstig, schnell und vertraulich. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Wünschen für ein eigenes Testament, dann nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und klären mit Ihnen den Abschluss eines Beratungsmandates und die Umsetzung Ihrer Wünsche.

Dr. Dietrich Ostertun

„Vor dem Erbfall ist vieles
einfacher zu regeln als hinterher.“

Entscheiden Sie selber: Wer erbt was? Wer wird gefördert und geschützt? Wer wickelt alles ab? Ein Testament kann keinen Erbfall verhindern, aber die Familie schützen: Jeder Mensch hat es in der Hand, ob er einen Erbstreit fördert oder verhindert: Ist nichts geregelt, entsteht oft eine Erbengemeinschaft, bei der ein einzelner Erbe die anderen blockieren und mit alten oder neuen Streitigkeiten stören kann. Dieses können Sie leicht verhindern. Diese und viele Situationen mehr lassen sich durch eine Testament sinnvoll regeln.

Dr. Ostertun – seit 20 Jahren spezialisiert auf Testamentsentwürfe

Letztwillige Verfügungen

Bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung sollten insbesondere die drei folgenden Fragen geklärt werden: Wer erhält das Vermögen? Wer erhält die Erträge aus dem Vermögen? Wer übt die Macht über das Vermögen aus? Manchmal fallen alle drei Positionen der gleichen Person zu, manchmal erhalten verschiedene Personen nur das eine oder andere.

Ist geklärt, wer was erhalten soll, bedarf es der Umsetzung in einem Testament oder Erbvertrag. Die Formulierung sollte ein Spezialist entwerfen, da es im Testament auf jedes Wort ankommt. Testamente aus der "Heimwerkstatt" verfehlen leider oft ihr Ziel. Das Erbrecht ist so feinsinnig und genau, dass ein einziges Wort den Vermögensfluss ändern kann.

Aus der täglichen Erfahrung wissen wir um die Vorteile, die letztwilligen Zuwendungen in Erbschaften, Vermächtnisse und Auflagen aufzugliedern, eine Testamentsvollstreckung zur Abwicklung oder Verwaltung des Nachlasses anzuordnen, die Teilung des Nachlasses mittels Teilungsanordnung vorzubestimmen und für Minderjährige einen Vormund auszuwählen. Weiterhin arbeiten wir mit Klauseln, welche die Anfechtbarkeit des Testamentes reduzieren, die Bindungswirkung des Testamentes klären, böswillige Angehörige zurücksetzen und den Hinterbliebenen persönliche Hinweise geben.

Oft gelingt es so, die lebzeitigen Wünsche über den Tod hinaus sicherzustellen. Oft gelingt es, die Versorgung der Angehörigen sinnvoll zu steuern und Gerechtigkeit zu schaffen. Oft können die Bedachten vor sich selbst geschützt werden, vor wirtschaftlicher Unvernunft oder Unfähigkeit, um das Vermögen zu deren Wohl zu erhalten. Oft kann bei schwierigen Familienverhältnissen auch weitergedacht werden, sei es für mehrere Erbfälle oder über Generationen hinaus.

Ein gutes Testament zeichnet sich durch klare und präzise Sprache aus, es ist schwer angreifbar und erfüllt alle Wünsche des Testierenden. Dies ist unser Bestreben.

Gern gestalten wir gemeinsam mit Ihnen einen ersten Entwurf für ein Testament oder einen Erbvertrag. Hierbei hilft es uns, wenn Sie folgende Fragen vorher durchdenken:

  • Wer soll welche Vermögenswerte erhalten?
  • Sollen die Erträge aus den Vermögenswerten vorübergehend oder dauerhaft einem anderen zugewiesen werden?
  • Soll das Vermögen vorübergehend oder länger durch einen anderen als den Bedachten verwaltet werden?
  • Wen wollen Sie ersatzweise einsetzen, wenn die vorrangig Auserwählten wegfallen?
  • Wenn der Bedachte nach Ihnen verstirbt, soll das Zugewandte dann an seine Erben fallen oder an andere von Ihnen bestimmte Personen?
  • Soll Ihr Partner als Längerlebender an gemeinsame Verfügungen gebunden sein oder diese ändern können?
  • Wollen Sie bei minderjährigen Hinterbliebenen regeln, wer Vormund für diese werden soll?

Zu unserer täglichen Arbeit gehört es, diese und andere Fragen gemeinsam mit Ihnen zu besprechen, Ideen zu entwickeln, unsere langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts weiterzugeben und wegen unserer Verschwiegenheitspflicht ganz frei mit Ihnen über verschiedene Lösungsansätze zu sprechen. Ihre Wünsche setzen wir dann in einen ersten Formulierungsentwurf um und erläutern Ihnen diesen sorgfältig.

Zufrieden sind wir mit unserer Arbeit erst dann, wenn Sie keine Änderungswünsche mehr haben und unseren Entwurf umsetzen, wenn damit Erbschaftsteuer gespart sowie Streit vermieden wird und alles dafür getan ist, dass Ihre Ziele erreicht werden.